Liebe Patienten,
herzlich willkommen in der podologischen Fachpraxis in Nümbrecht - egal, ob Sie mit oder ohne ärztliche Verordnung kommen!
Meine Praxis rechnet als zugelassener Heilmittelerbringer mit Ihrer Krankenkasse ab - gesetzlich und privat versichert. Dazu benötigen Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt, welche nicht älter als 28 Tage vor Behandlungsbeginn sein darf oder aber ein Privatrezept
Was ist eigentlich die Podologie? Darüber und alle weiteren Informationen finden Sie auf meiner Internetseite
Sie können mich gerne zu den Öffnungszeiten kontaktieren! Bei mir stehen Ihre Füße und deren Gesundheit im Mittelpunkt.
Lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie noch heute einen Termin
Ihre
Claudia Schneider
staatl. zugelassene Podologin

Rund um Ihre Behandlung!
Podologie - was, wieso und warum!
Ein Podologe ist ausgebildet in den Bereichen
- Diabetologie
- Dermatologie
- Orthopädie
- Neurologie
- Anatomie
und ein staatlich examinierter Spezialist für die Behandlung von Füßen.
Es handelt sich dabei um einen nichtärztlichen Heilberuf, der ambulant oder stationär ausgeübt wird.
Die podologische Therapie nimmt eine immer wichtigere Rolle in der Gesundheitsversorgung ein. In den letzten 10 Jahren wächst der Bedarf nach Fachkräften in diesem Bereich stetig durch:
- Ausbau der ambulanten und stationären Versorgung von älteren Erwachsenen
- mehr Patienten mit Diabetes
- bessere Aufklärung über die täglichen Fußbelastungen
Füße gehören zu den am meisten beanspruchten Teilen des Körpers. Im Laufe eines Lebens tragen uns unsere Füße über 180.000 km.
Aus diesem Grund geht der Behandlung durch einen Podologen immer eine ausführliche Anamnese sowie eine individuelle Beratung über die notwendigen Maßnahmen voran.
Meine Behandlungen und Leistungen
- Anamnese mit Fußuntersuchung, Befunderstellung, Beratung - mit und ohne Behandlung
- Podologische Komplexbehandlung, der jeweiligen Situation angepasst
- Teilbehandlungen, nach Bedarf, z.B. abschleifen verdickter Nägel, entfernen übermäßiger Hornhaut, Entfernung von Hühneraugen
- Nagelkorrekturspangen bei eingewachsenen Fußnägeln
- Nagelpilzberatung und Behandlung mit BAEHR PodoPlasma - schmerzfreie Behandlung mit Kaltplasma (Zusatzleistung)
- Anpassung von Druckentlastungen (Orthesen)
- Nagelprothetik
- Podo-Taping
- Beratung der richtigen Pflegeprodukte, nicht nur für den Diabetiker
- Schuh- und Sockenberatung
Diabetes in der Podologie
Für Diabetes-Patienten ist die Bedeutung einer podologischen Behandlung nicht zu unterschätzen.
Durch die Erkrankung kann es zu Hautveränderungen, Empfindungsstörungen und Durchblutungsstörungen an den Füßen kommen, die ohne spezielle medizinische Versorgung zu ernstzunehmenden Folgeschäden führen. Da ein dauerhaft erhöhter Blutzucker eine verminderte Sensibilität an den Füßen fördert, bleiben kleine Verletzungen häufig unbemerkt und entwickeln sich rasch zu schmerzhaften Abszessen und Geschwüren (Ulcus).
In besonders schweren Fällen des Diabetischen Fußsyndroms als Folgeerkrankung einer nicht gut eingestellten Diabetes kann es zur Amputation kommen.
Präventivmaßnahmen, wie das korrekte Schneiden der Nägel , das Entfernen von Hühneraugen, sowie die regelmäßige Fußbehandlung, Fußuntersuchungen und Dokumentation senken dieses Risiko deutlich.
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit dem behandeldem Arzt (Hausarzt und Diabetologen) ist daher wichtig.
Baby- und Kinderfüße - besser früh als zu spät
- von den richtigen Socken bis hin zum Schuh
- von Käsemauken bis Barfußlaufen
- von Schuhmode bis Sportschuh
Wer früh mit der Fußgesundheit anfängt, kann bis ins hohe Alter seine Fußfunktion erhalten!
Gerne unterstütze ich Sie rund um das Thema Kinderfüße - vom Säugling bis zum Jugendlichen.
Ich berate Sie gerne!
Podologische Behandlung für Kassenpatienten
Nicht alle Leistungen können über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die podologische Behandlung von Schädigungen am Fuß bei:
- Diabetes, wie dem diabetischen Fußsyndrom und deren Folgen
- Nervenschädigungen, die Versorgung von krankhaften Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie/Polyneuropathie
- Rückenmarksverletzungen, wie dem Querschnittssyndrom
- Nagelkorrekturspangen beim eingewachsenen Zehennagel und die damit notwendigen Leistungen
Besteht keine Befreiung, entstehen lediglich die Zuzahlung der Verordnung für Ihre Kasse zzgl. € 10,- Verordnungspauschale, vor Ort mit EC-Kartenzahlung
Bitte zeigen Sie vor der Behandlung Ihren Befreiungsausweis!
Podologische Behandlung für Privatpatienten
Privatpatienten (blaues Rezept) benötigen ebenfalls eine Verordnung von ihrem Arzt. Ich rechne die Leistungen mit Ihnen ab. Die Rechnung über die Behandlung können Sie Ihrer Versicherung einreichen. Beachten Sie dabei Ihren persönlichen Vertag mit der Krankenkasse.
Eine Übersicht über die Vergütung finden Sie auf der Seite Preise auf dieser Interntseite und im Aushang in der Praxis.
Wichtiger Hinweis bei Verordnungen
Meine Praxis ist eine bei den Krankenkassen zugelassene Podologie Praxis.
Bitte vereinbaren Sie direkt nach Erhalt Ihrer Verordung einen Termin bei mir. Ihre Verordnung ist NUR 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung gültig.
Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Verordnung über 3 oder 6 Behandlungen, alle 4-6 Wochen. Eine Terminierung für 6 Monate im Voraus bringt leider oft Verschiebungen mit sich.
Damit der Erfolg Ihrer Therapie und die Linderung oder Heilung Ihrer Beschwerden gegeben ist, nehme ich Verordnungen für 3 Behandlungen an.
Sprechen Sie mit Ihrem behandelden Arzt, dass er für Sie entsprechend alle 3 Monate eine Verordnung ausstellt.
Für Fragen können Sie mich gerne kontaktieren!
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Ich arbeite nach dem Bestellprinzip. Ihr Termin ist immer verbindlich für Sie reserviert!
Sie können mich telefonisch, über das Kontaktformular, per Email und Telefon für einen Termin anfragen.
Hinterlassen Sie mir gerne eine Nachricht - ich werde mich schnellstmöglich zurück melden.
Meist befinde ich mich in einer Behandlung und kann daher nicht immer direkt antworten.
Nicht eingehaltene Termine oder eine fehlende Terminstornierung werden mit einer Ausfallgebühr nach BGB § 615 berechnet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dieser Internetseite oder im Aushang in der Praxis