Liebe Patienten,
herzlich willkommen in der podologischen Fachpraxis in Nümbrecht - egal, ob Sie mit oder ohne ärztliche Verordnung kommen!
Meine Praxis rechnet als zugelassener Heilmittelerbringer mit Ihrer Krankenkasse ab - gesetzlich und privat versichert. Dazu benötigen Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt, welche nicht älter als 28 Tage vor Behandlungsbeginn sein darf.
Auch Patienten OHNE Heilmittelverordnung begrüße ich in meiner Praxis - als Selbstzahler rechne ich die Behandlung mit Ihnen direkt ab.
Was ist eigentlich die Podologie? Darüber und alle weiteren Informationen zu Vergütung, Terminierung und Wissenswertes finden Sie auf dieser Internetseite. Schauen Sie doch einfach mal weiter unten und auf den einzelnen Seiten vorbei!
Sie können mich gerne zu den Öffnungszeiten kontaktieren! Bei mir stehen Ihre Füße und deren Gesundheit im Mittelpunkt.
Lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie noch heute einen Termin
Ihre
Claudia Schneider
staatl. zugelassene Podologin
