Liebe Patienten,

herzlich willkommen in der podologischen Fachpraxis in Nümbrecht - egal, ob Sie mit oder ohne ärztliche Verordnung kommen!

Meine Praxis rechnet als zugelassener Heilmittelerbringer mit Ihrer Krankenkasse ab - gesetzlich und privat versichert. Dazu benötigen Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt, welche nicht älter als 28 Tage vor Behandlungsbeginn sein darf.

Auch Patienten OHNE Heilmittelverordnung begrüße ich in meiner Praxis - als Selbstzahler rechne ich die Behandlung mit Ihnen direkt ab.

Was ist eigentlich die Podologie? Darüber und alle weiteren Informationen zu Vergütung, Terminierung und Wissenswertes finden Sie auf dieser Internetseite. Schauen Sie doch einfach mal weiter unten und auf den einzelnen Seiten vorbei!

Sie können mich gerne zu den Öffnungszeiten kontaktieren! Bei mir stehen Ihre Füße und deren Gesundheit im Mittelpunkt.

Lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie noch heute einen Termin

 

Ihre

Claudia Schneider

staatl. zugelassene Podologin

 

Rund um Ihre Behandlung!

Podologie - was, wieso und warum!

Ein Podologe ist ausgebildet in den Bereichen

  • Diabetologie
  • Dermatologie
  • Orthopädie
  • Neurologie
  • Anatomie

und ein staatlich examinierter Spezialist für die Behandlung von Füßen.

Es handelt sich dabei um einen nichtärztlichen Heilberuf, der ambulant oder stationär ausgeübt wird.

Die podologische Therapie nimmt eine immer wichtigere Rolle in der Gesundheitsversorgung ein. In den letzten 10 Jahren wächst der Bedarf nach Fachkräften in diesem Bereich stetig durch:

  • Ausbau der ambulanten und stationären Versorgung von älteren Erwachsenen
  • mehr Patienten mit Diabetes
  • bessere Aufklärung über die täglichen Fußbelastungen

Füße gehören zu den am meisten beanspruchten Teilen des Körpers. Im Laufe eines Lebens tragen uns unsere Füße über 180.000 km. 

Aus diesem Grund geht der Behandlung durch einen Podologen immer eine ausführliche Anamnese sowie eine individuelle Beratung über die notwendigen Maßnahmen voran.

Meine Behandlungen und Leistungen

  • Anamnese mit Fußuntersuchung, Befunderstellung, Beratung - mit und ohne Behandlung
  • Podologische Komplexbehandlung, der jeweiligen Situation angepasst
  • Teilbehandlungen, nach Bedarf, z.B. abschleifen verdickter Nägel, entfernen übermäßiger Hornhaut, Entfernung von Hühneraugen
  • Nagelkorrekturspangen bei eingewachsenen Fußnägeln
  • Nagelpilzberatung und Behandlung mit BAEHR PodoPlasma - schmerzfreie Behandlung mit Kaltplasma (Zusatzleistung)
  • Anpassung von Druckentlastungen (Orthesen)
  • Nagelprothetik
  • Podo-Taping
  • Beratung der richtigen Pflegeprodukte, nicht nur für den Diabetiker
  • Schuh- und Sockenberatung

Diabetes in der Podologie

Für Diabetes-Patienten ist die Bedeutung einer podologischen Behandlung nicht zu unterschätzen.

Durch die Erkrankung kann es zu Hautveränderungen, Empfindungsstörungen und Durchblutungsstörungen an den Füßen kommen, die ohne spezielle medizinische Versorgung zu ernstzunehmenden Folgeschäden führen. Da ein dauerhaft erhöhter Blutzucker eine verminderte Sensibilität an den Füßen fördert, bleiben kleine Verletzungen häufig unbemerkt und entwickeln sich rasch zu schmerzhaften Abszessen und Geschwüren (Ulcus).

In besonders schweren Fällen des Diabetischen Fußsyndroms als Folgeerkrankung einer nicht gut eingestellten Diabetes kann es zur Amputation kommen.

Präventivmaßnahmen, wie das korrekte Schneiden der Nägel , das Entfernen von Hühneraugen, sowie die regelmäßige Fußbehandlung, Fußuntersuchungen und Dokumentation senken dieses Risiko deutlich.

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit dem behandeldem Arzt  (Hausarzt und Diabetologen) ist daher wichtig. 

Baby- und Kinderfüße - besser früh als zu spät

  • von den richtigen Socken bis hin zum Schuh 
  • von Käsemauken bis Barfußlaufen
  • von Schuhmode bis Sportschuh

Wer früh mit der Fußgesundheit anfängt, kann bis ins hohe Alter seine Fußfunktion erhalten! 

Gerne unterstütze ich Sie rund um das Thema Kinderfüße - vom Säugling bis zum Jugendlichen.

Ich berate Sie gerne!

Podologische Behandlung für Kassenpatienten

Nicht alle Leistungen können über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die podologische Behandlung von Schädigungen am Fuß bei:

- Diabetes, wie dem diabetischen Fußsyndrom und deren Folgen

- Nervenschädigungen, die Versorgung von krankhaften Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie/Polyneuropathie

- Rückenmarksverletzungen,  wie dem Querschnittssyndrom

- Nagelkorrekturspangen beim eingewachsenen Zehennagel und die damit notwendigen Leistungen

Besteht keine Befreiung, entstehen lediglich die Zuzahlung der Verordnung für Ihre Kasse zzgl. € 10,- Verordnungspauschale, vor Ort mit EC-Kartenzahlung

Bitte zeigen Sie vor der Behandlung Ihren Befreiungsausweis!

Podologische Behandlung für Privatpatienten und Selbstzahler

Privatpatienten (blaues Rezept) benötigen ebenfalls eine Verordnung von ihrem Arzt. Ich rechne die Leistungen mit Ihnen ab. Die Rechnung über die Behandlung können Sie Ihrer Versicherung einreichen. Beachten Sie dabei Ihren persönlichen Vertag mit der Krankenkasse.

Selbstverständlich sind auch Selbstzahler (ohne Rezept) herzlich willkommen. Ihre Behandlungskosten tragen Sie selber, vor Ort mit EC-Kartenzahlung.

Eine Übersicht über die Vergütung finden Sie auf der Seite Preise auf dieser Interntseite und im Aushang in der Praxis

Wichtiger Hinweis bei Verordnungen

Meine Praxis ist eine bei den Krankenkassen zugelassene Podologie Praxis.

Bitte vereinbaren Sie direkt nach Erhalt Ihrer Verordung einen Termin bei mir. Ihre Verordnung ist NUR 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung gültig. 

Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Verordnung über 3 oder 6 Behandlungen, alle 4-6 Wochen. Eine Terminierung für 6 Monate im Voraus bringt leider oft Verschiebungen mit sich.

Damit der Erfolg Ihrer Therapie und die Linderung oder Heilung Ihrer Beschwerden gegeben ist, nehme ich Verordnungen für 3 Behandlungen an.

Sprechen Sie mit Ihrem behandelden Arzt, dass er für Sie entsprechend alle 3 Monate eine Verordnung ausstellt.

Für Fragen können Sie mich gerne kontaktieren!

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Ich arbeite nach dem Bestellprinzip. Ihr Termin ist immer verbindlich für Sie reserviert!

Sie können mich telefonisch, über das Kontaktformular, per Email und Telefon für einen Termin anfragen.

Hinterlassen Sie mir gerne eine Nachricht - ich werde mich schnellstmöglich zurück melden.

Meist befinde ich mich in einer Behandlung und kann daher nicht immer direkt antworten.

Nicht eingehaltene Termine oder eine fehlende Terminstornierung werden mit einer Ausfallgebühr nach BGB § 615 berechnet.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dieser Internetseite oder im Aushang in der Praxis